Mit einem energetisch sanierten Zuhause sparen Sie Heizkosten, erhöhen den Wohnkomfort sowie den Wert Ihrer Immobilie und tun etwas Gutes für die Umwelt. Einfach drauflos zu sanieren kann auf Dauer teuer werden: Ohne schlüssiges Gesamtkonzept können einzelne Sanierungsmaßnahmen den Weg zu einer optimalen Lösung im wahrsten Sinne des Wortes verbauen. Deshalb sollten Sie sich vor Ort in den eigenen vier Wänden beraten lassen – mit der Energieberatung für Wohngebäude (Vor-Ort-Beratung, individueller Sanierungsfahrplan), die vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) finanziell gefördert wird.
Ein qualifizierter Energieberater kommt zu Ihnen nach Hause und nimmt den Zustand Ihres Gebäudes unter die Lupe: das Heizungssystem, das Dach, die Fenster, die Kellerdecke und Außenfassade. Anschließend erhalten Sie ein maßgeschneidertes Sanierungskonzept beispielsweise in Form eines individuellen Sanierungsfahrplans. Dabei werden Besonderheiten Ihres Gebäudes ebenso berücksichtigt wie Ihre Vorstellungen sowie die finanzielle und familiäre Situation. Sie erfahren zudem, wie Sie erneuerbare Energien nutzen können. Je nach Wunsch bekommen Sie einen Fahrplan für eine Komplettsanierung oder eine schrittweise Sanierung mit aufeinander abgestimmten Einzelmaßnahmen.
Der Sanierungsfahrplan zeigt gut verständlich und übersichtlich auf,
Haus- oder Wohnungseigentümer bekommen dadurch einen Überblick über den energetischen Zustand ihres Gebäudes, die Potenziale zur Energieeinsparung, anstehende Sanierungsschritte und deren Kosten-Nutzen-Verhältnis.
Mehr Informationen zum individuellen Sanierungsfahrplan
finden Sie hier: www.machts-effizient.de/sanierungsfahrplan
Die geförderte Energieberatung für Wohngebäude richtet sich an:
Haus- und Wohnungseigentümer
Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG)
Mieter und Pächter
Nießbrauchberechtigte
Damit Sie die staatliche
Förderung erhalten können, muss Ihr Gebäude folgende Voraussetzungen erfüllen:
Das BMWi fördert die Beratung und die anschließende Erstellung eines (individuellen) Sanierungsfahrplans für das gesamte Wohngebäude. Von den anfallenden Beratungskosten übernimmt das BMWi 60 Prozent, jedoch höchstens
Für Wohnungseigentümergemeinschaften gibt es einen zusätzlichen Zuschuss von bis zu 500 Euro, wenn der Energieberater das Sanierungskonzept bei einer Wohnungseigentümerversammlung oder Beiratssitzung vorstellt.
Um die Energieberatung für Wohngebäude zu nutzen, suchen Sie sich einfach einen qualifizierten Energieberater und beauftragen ihn. Er kümmert sich um alles Weitere: Er beantragt die staatliche Förderung und zieht diese später von seiner Rechnung an Sie ab.
Übrigens: Seit Dezember 2017 spielt es keine Rolle mehr, aus welcher Branche Ihr Energieberater kommt – solange er die hohen Anforderungen an qualifizierte Energieberater erfüllt. In der Praxis bedeutet das: Sie können den Energieberater aus einem deutlich größeren Angebot wählen und gegebenenfalls auf bestehende Kontakte (z. B. den Handwerker Ihres Vertrauens) zurückgreifen.
Alle Informationen rund um die Energieberatung für Wohngebäude sowie die vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zugelassenen qualifizierten Energieberater in Ihrer Nähe finden Sie online:
www.machts-effizient.de/energieberatung-gebaeude
Quelle, Text und Bilder: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi)