Kurz Info zum KfW-Förderprogramm 152 und 430
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Kfw-Einzelmaßnahmen können mit 20% der Kosten bezuschusst, oder als Darlehen (0,75%) mit Tilgungszuschuss gefördert werden.
- Förderung von Mehrfamilienhäuser über 2 Wohneinheiten nur durch Kreditvariante.
- Gefördert werden Wohngebäude, für die der Bauantrag vor dem 01.02.2002 gestellt wurde.
- Voraussetzung für die Förderung ist die Einbindung eines Experten für Energieeffizienz.
- Förderfähige Maßnahmen:
- Wärmedämmung von Wänden, Dachflächen, Geschossdecken
- Erneuerung der Fenster und Außentüren
- Optimierung der Heizungsanlage
- KfW-Effizienzhaus (25% - 40% Zuschuss, je nach erreichtem Effizienzhausstandart)
- Kredit bis 120.000 Euro für jede Wohnung bei Sanierung zum KfW-Effizienzhaus oder 50.000 Euro bei Einzelmaßnahmen; ab 0,75 % effektiver Jahreszins und zusätzlich bis zu 48.000 Euro Zuschuss.
Zuschussvariante – so funtioniert´s: | Kreditvariante – so funtioniert´s: |
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Weitere Informationen unter: https://www.kfw.de/